Allgemeine Hochschulreife

Die Allgemeine Hochschulreife ist ein höherer Bildungsabschluss mit der Studienberechtigung für alle Fächer und Fachrichtungen an Universitäten und Fachhochschulen.

In Bremen führen Gymnasien und Oberschulen mit gymnasialen Oberstufen nach 12 bzw. 13 Jahren zum Abitur. In den berufsbildenden Schulen kann das Abitur an den Beruflichen Gymnasien, im Rahmen eines Doppelqualifizierenden Bildungsgangs oder im 2. Bildungsweg an der Erwachsenenschule erworben werden.

Nach Abschluss der Fachoberschule Klassenstufe 13 oder nach Abschluss der Berufsoberschule wird die Allgemeine Hochschulreife erworben, wenn ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden. Der Nachweis der Kenntnisse kann auf folgenden Wegen erbracht werden:

  • mindestens 4 Jahre Unterricht in der zweiten Fremdsprache in der Sekundarstufe I oder
  • 320 Stunden Unterricht in der zweiten Fremdsprache in der Fach- oder Berufsoberschule mit mindestens  der Note „ausreichend“ in der Abschlussklasse oder
  • KMK Fremdsprachenzertifikat auf Niveaustufe II im Rahmen der beruflichen Bildung oder
  • Bestehen einer Fremdsprachenprüfung an anerkannten Einrichtungen auf dem Niveau B1