Allgemeines Zeugnis

Ein Allgemeines Zeugnis wird jeweils am Ende der Sekundarstufe I und II erteilt, wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem der Bereiche Lernen und Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung vorliegt und die Einfache Berufsbildungsreife nicht erreicht wird.

Rechtliche Grundlage (Zeugnisverordnung)