Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife (FHR) berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule. Sie setzt sich aus einem schulischen und einem berufsbezogenen, praktischen Teil zusammen. 

Der Erwerb der Fachhochschulreife ist über folgende Varianten möglich:

  • Wer den berufsbezogenen, praktischen Teil bereits nachweisen kann, kann an Fachoberschulen den schulischen Teil erlangen und damit die komplette Fachhochschulreife bekommen. Im einzelnen gilt: Wer eine mindestens zweijährige für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist, kann innerhalb eines Jahres in Vollzeitform die Fachhochschulreife erwerben. 
  • Der Erwerb der kompletten Fachhochschulreife ist in bestimmten Ausbildungsberufen zudem im Rahmen einer Doppelqualifikation möglich. In diesem Fall wird neben dem Berufsschulunterricht an einem Zusatzunterricht sowie einer Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen.
  • Die komplette Fachhochschulreife kann an bestimmten Fachoberschulen erworben werden, die während ihrer zweijährigen Dauer auch berufspraktische Phasen enthalten.
  • Wer den schulischen Teil der Fachhochschulreife bereits erworben hat, kann durch den Nachweis einer abgeschlossenen anerkannten Berufsausbildung oder durch ein vom Praktikantenamt genehmigtes Praktikum die volle Fachhochschulreife bekommen.