GyO-Berechtigung

nach 9. Klasse Gymnasium oder nach 10. Klasse Oberschule

Allgemeine Hochschulreife (AHR)

Fachhochschulreife (FHR)

Berufsabschluss

Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr

ohne Abschluss

ErwBBR

EinfBBR

MSA