Fachhochschulreife (schulischer Teil)

Die Fachhochschulreife setzt sich aus einem schulischen und einem berufsbezogenen, praktischen Teil zusammen. Wer die Zweijährige Höhere Handelsschule erfolgreich absolviert hat oder die Gymnasiale Oberstufe vor der Abiturprüfung verlässt, erhält den schulischen Teil der Fachhochschulreife. 

Dabei gilt für die Gymnasiale Oberstufe, dass

  • mindestens zwei Schulhalbjahre der Qualifikationsphase absolviert und
  • eine vorgegebene Anzahl von Kursen mit einer bestimmten Mindestpunktzahl erreicht worden sein müssen.

Rechtliche Grundlage (Verordnung über die Zweijährige Höhere Handelsschule)

Rechtliche Grundlage (GyO-Verordnung)