Schulabschluss durch Berufsausbildung

Sofern noch nicht erworben, ermöglicht das Abschlusszeugnis der Berufsschule die Zuerkennung schulischer Abschlüsse
§9 der Verordnung über die Ausbildung in den Bildungsgängen der Berufsschule (Berufsschulverordnung) vom 10. April 2019:

  1. Einfache Berufsbildungsreife: Mit dem Abschlusszeugnis
  2. Erweiterte Berufsbildungsreife: Mit dem Abschlusszeugnis + Englisch (5 Jahre oder A2)
  3. Mittlerer Schulabschluss: Mit dem Abschlusszeugnis (Notendurchschnitt 3,0) + Englisch 4,0 (5 Jahre oder B1)

Rechtliche Grundlage (Berufsschulverordnung)