3 Jahre Berufstätigkeit für Erwerb der Fachgebundenen Hochschulreife

3 Jahre Berufstätigkeit für Erwerb der Fachgebundenen Hochschulreife

3 Jahre Berufstätigkeit für Erwerb der Fachgebundenen Hochschulreife

Tätigkeit in einem Beruf über einen Zeitraum von drei Jahren, unabhängig von einer Berufsausbildung.