Berufsorientierung mit Sprachförderung (BOSp) – Abschluss ErwBBR - für Geflüchtete

Berufsorientierung mit Sprachförderung (BOSp)

Berufsorientierung mit Sprachförderung (BOSp)

Ziel ist die Förderung der Ausbildungs- und Berufsreife und die Verbesserung der Sprachkompetenz zur Integration in die Gesellschaft.

Es wird unterscheiden zwischen den Fachrichtungen Ernährung und Hauswirtschaft, Technik und Naturwissenschaften, Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaft und Verwaltung. Der Unterricht setzt sich aus einem fachrichtungsübergreifenden Lernbereich (Deutsch inklusive Kommunikation/Gesellschaftskunde, Berufswahl- und Ausbildungsmöglichkeiten, Mathematik, Englisch, Anwendungen der Informationstechnik und Sport sowie Fachpraxis/ Fachtheorie zusammen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen nach der Berufsorientierungsklasse mit Sprachförderung beruflich sowie sprachlich vorbereitet sein und eine Ausbildung aufnehmen können.

Abschluss

Wird das Ziel des Bildungsganges erreicht, erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Allgemeines Zeugnis. Bei erfolgreicher Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife (ErwBBR) wird dieses auf dem Abschlusszeugnis vermerkt. Wurde die Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife (ErwBBR) nicht bestanden, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Einfache Berufsbildungsreife (EinfBBR) bescheinigt.

Standorte
Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung sind, dass die Schülerinnen und Schüler schulpflichtig sind oder unmittelbar aus einer Sprachförderklasse mit Berufsorientierung in diesen Bildungsgang wechseln, nach ihrem 14. Lebensjahr in die Bundesrepublik Deutschland immigriert sind und bereits deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Stufe A1 besitzen.

Bewerbung

Bewerbungsfrist

Die Aufnahme ist in der Regel zu jedem Zeitpunkt möglich.

Informationen zur Bewerbung

Die Schülerinnen und Schüler werden über die Senatorin für Kinder und Bildung zugewiesen.