Fachschule – Berufsabschluss + FHR, 2-jährig

Fachschule für Sozialpädagogik

Fachschule für Sozialpädagogik

Die Fachschule für Sozialpädagogik bildet Schülerinnen und Schüler zu staatlich geprüften Erzieherinnen und Erziehern aus. Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre in Teilzeitform entsprechend länger. Die staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher erhält, wer nach erfolgreicher Abschlussprüfung seine berufliche Eignung in einem einjährigen begleiteten Berufspraktikum erfolgreich nachgewiesen hat. Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialpädagogik erwerben gleichzeitig die Hochschulzugangsberechtigung für die Universität Bremen oder für Fachhochschulen.

Der Unterricht umfasst einen fachrichtungsübergreifenden (Deutsch/Kommunikation und Fremdsprache) und einen fachrichtungsbezogenen Lernbereich sowie einen Wahlpflichtbereich. Während dieser Zeit finden schulisch begleitete Praktika in sozialpädagogischen Einrichtungen im Umfang von 600 Zeitstunden statt. Die Praxisphasen können geteilt werden.

Nach einem einjährigen begleiteten Berufspraktikum kann die staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. als Erzieher erworben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum Studieren an der Universität Bremen oder an Fachhochschulen. Erzieherinnen und Erzieher sind in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Abschluss

Staatlich geprüfte/r Erzieher/in und Hochschulzugangsberechtigung für Fachhochschulen oder die Universität Bremen

Standorte
Voraussetzungen

Folgende Zulassungsvoraussetzungen sind möglich:

  • der Mittlere Schulabschluss
  • eine einschlägige berufliche Vorbildung,
  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Tätigkeit in allen sozialpädagogischen Einsatzfeldern durch eine ärztliche Bescheinigung und
  • die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.Einschlägige Vorbildungen sind
  • der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung,
  • eine einschlägige Berufstätigkeit mit einem Umfang von mindestens drei Jahren.

Auf die Berufstätigkeit kann die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, des Bundesfreiwilligendienstes oder des Europäischen Freiwilligendienstes angerechnet werden, wenn Tätigkeiten in einem sozialpädagogischen Einsatzfeld übernommen wurden.

Zugelassen wird auch, wer die Hochschulreife in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erworben hat und die Nachweise (s.o.) führt.

oder wer die Hochschulzugangsberechtigung besitzt und

  • ein einschlägiges Praktikum im Umfang von mindestens 900 Stunden,
  • ein Freiwilliges Soziales Jahr,
  • die Ableistung eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes,
  • die Ableistung eines einjährigen Europäischen Freiwilligendienstes oder
  • einschlägige praktische Erfahrungen im Umfang von mindestens 900 Stunden nachweist und
  • die Nachweise (s.o.) führt.
Bewerbung

Bewerbungsfrist

bis 1. März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres.
Für das Schuljahr 2023/24 sind Anmeldungen bis zu den Sommerferien möglich.

Informationen zur Bewerbung

Anmeldung direkt bei der jeweiligen Schule