Ausbildung (für Erwerb FHR) – nach ZHH oder GyO

Ausbildung (für Erwerb FHR)

Ausbildung (für Erwerb FHR)

Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, benötigen für die „volle“ Fachhochschulreife einen praktischen Teil.

Der praktische Teil der Fachhochschulreife kann über eine staatlich anerkannte Berufsausbildung erlangt werden.

Alternativ zur Berufsausbildung besteht auch die Möglichkeit die „volle“ Fachhochschulreife über Praktika o. ä. zu bekommen.