Praktikum o. ä. (für Erwerb FHR) – nach ZHH oder GyO

Praktikum o. ä. (für Erwerb FHR)

Praktikum o. ä. (für Erwerb FHR)

Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, benötigen für die „volle“ Fachhochschulreife einen praktischen Teil.

Nach der Zweijährigen Höheren Handelsschule (ZHH) können über folgende Wege der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen werden und eine Zuerkennung beantragt werden:

  1. Ein mind. 6-monatiges Praktikum (Vollzeit) nur in einem kaufmännischen und staatlich anerkannten Ausbildungsberuf muss unbedingt vor dem Beginn von der Senatorin für Kinder und Bildung genehmigt werden!
  2. Alternativ kann eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf absolviert werden.

Nach dem Erwerb des schulischen Teils der  Fachhochschulreife in der Gymnasialen Oberstufe können  über folgende Wege der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen werden und eine Zuerkennung beantragt werden:

  1. Einjähriges Praktikum (Vollzeit) in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Das Praktikum muss unbedingt vor dem Beginn durch die Senatorin für Kinder und Bildung genehmigt werden!
    oder
  2. Alternativ: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) den Wehr- oder Zivildienst oder einen mindestens einjährigen ununterbrochenen Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  3. Alternativ kann eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf absolviert werden.