Erweiterte Berufsbildungsreife

Die Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR) wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 erworben, wenn

  1. bis auf ein Fach in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen im Bereich grundlegender Anforderungen (G-Niveau) im Zeugnis ausgewiesen sind. Wurde eine mangelhafte Leistung in einem Unterricht mit erweiterten Anforderungen (E-Niveau) erbracht, kann diese als ausreichend für den Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife gewertet werden. Eine mangelhafte Leistung in einem Fach, das nicht Gegenstand der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung ist, kann mit einer befriedigenden Leistung in einer Projektarbeit ausgeglichen werden;
  2. nicht mehr als eine Note der Prüfungsleistung mangelhaft und keine Note der Prüfungsleistung ungenügend ist.

Rechtliche Grundlage (Oberschulverordnung)

oder durch Schulabschluss durch Berufsausbildung