Mittlerer Schulabschluss

Nach Abschluss der 10. Jahrgangsstufe an Oberschulen wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben, wenn

  • in zwei Fächern am Unterricht mit erweiterten Anforderungen (E-Niveau) teilgenommen wurde,
  • mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern mit erweiterten Anforderungen (E-Niveau) und mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern mit grundlegenden Anforderungen (G-Niveau),
  • in integriert unterrichteten Fächern mindestens zweimal befriedigende Leistungen und sonst mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden und
  • nicht mehr als eine Note der Prüfungsleistung mangelhaft und keine Note der Prüfungsleistung ungenügend ist.

Eine der geforderten Noten darf um eine Stufe unterschritten sein.

Eine mangelhafte Leistung in einem Fach, das nicht Gegenstand einer Abschlussprüfung ist, kann mit einer befriedigenden Leistung in einer Projektarbeit ausgeglichen werden. Der Ausgleich ist gegeben, wenn die nach Absatz 1 geforderte Note erreicht würde, wenn die Note des Fachs mit der Note der Projektarbeit im Verhältnis 1:1 verrechnet würde, im Falle eines nicht ganzzahligen Mittelwerts unter Aufrundung.

Nach Abschluss der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe kann am Gymnasium der MSA durch eine Prüfung erworben werden.

Rechtliche Grundlage (Oberschulverordnung)

oder durch Schulabschluss durch Berufsausbildung